NIS2 in Österreich
IT-Sicherheitsanforderungen praxisnah umsetzen
Die NIS2-Richtlinie erhöht die Anforderungen an die IT-Sicherheit von Unternehmen. In Österreich wird sie durch das NISG 2026 verbindlich umgesetzt.
Im Fokus stehen wirksame technische und organisatorische Maßnahmen: Schutz von IT-Infrastruktur und Endgeräten, belastbare Backup- und Notfallvorsorge sowie Awareness für Mitarbeiter:innen. Wir unterstützen Sie dabei, diese Anforderungen praxisnah und nachhaltig in Ihrer IT umzusetzen.
Das Wichtigste in Kürze
Anforderungen und Auswirkungen von NIS2
NIS2 zielt darauf ab, die Cybersicherheit von Unternehmen europaweit auf ein einheitliches, höheres Niveau zu bringen. Im Fokus steht die Stabilität und Verlässlichkeit digitaler Geschäftsprozesse – auch im Fall von Cyberangriffen oder IT-Ausfällen.
In Österreich wird NIS2 durch das NISG 2026 (Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026) in nationales Recht überführt. Die Vorgaben gelten damit künftig verbindlich für betroffene Unternehmen und Organisationen. Für die Unternehmensleitung hat das klare Auswirkungen: Cybersicherheit wird als Managementaufgabe verankert. Geschäftsführer:innen und Vorstände müssen Sicherheitsmaßnahmen genehmigen, deren Umsetzung überwachen und selbst über ausreichendes Wissen verfügen. Verstöße können Unternehmensstrafen sowie persönliche Haftung nach sich ziehen.
Im Mittelpunkt der NIS2-Anforderungen stehen insbesondere:
- der Schutz von IT-Infrastruktur, Netzwerken und Endgeräten
- ein risikoorientierter Ansatz für IT-Sicherheitsmaßnahmen
- Backup- und Notfallvorsorge zur Sicherstellung der Verfügbarkeit
- der strukturierte Umgang mit Sicherheitsvorfällen inklusive Dokumentation
- die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter:innen
Wer ist von NIS2 betroffen?
Die NIS2-Regelungen betreffen vor allem mittlere und große Unternehmen in sogenannten wesentlichen und wichtigen Sektoren. Dazu zählen Unternehmen aus Bereichen, deren Ausfall gravierende Auswirkungen auf die Gesellschaft oder Wirtschaft hätte - wie z.B. Energie, Transport, Gesundheitswesen, digitale Infrastruktur oder bestimmte industrielle Branchen.
IT-Dienstleister, Lieferanten und Servicepartner sind in der Regel nicht direkt NIS2-pflichtig, können jedoch mittelbar betroffen sein, wenn sie für NIS2-pflichtige Unternehmen relevante Leistungen erbringen. In diesen Fällen ergeben sich häufig erhöhte Anforderungen an IT-Sicherheit, Verfügbarkeit und Schutz vor Cyberangriffen, da Kund:innen entsprechende Sicherheitsstandards von ihren Dienstleistern einfordern.
Wie geht es weiter?
NIS2 ist kein Anlass zur Beunruhigung, sondern eine Chance, IT-Sicherheit strategisch und nachhaltig zu verbessern – und damit das eigene Unternehmen resilienter gegenüber Cyberangriffen zu machen.
Das Inkrafttreten des NISG 2026 ist mit 1. Oktober 2026 vorgesehen. Auch wenn noch Zeit bleibt, erfordert die Umsetzung der NIS2-Anforderungen frühzeitige Vorbereitung. Technische Sicherheitsmaßnahmen, Notfallkonzepte und organisatorische Abläufe lassen sich nicht kurzfristig umsetzen – insbesondere in gewachsenen IT-Umgebungen.
Für Unternehmen bedeutet das:
- bestehende IT-Sicherheitsmaßnahmen rechtzeitig überprüfen
- Schwachstellen identifizieren und priorisieren
- Sicherheitsmaßnahmen schrittweise verbessern und dokumentieren
Ein strukturierter Einstieg ermöglicht es, notwendige Maßnahmen planbar und ohne Zeitdruck umzusetzen.
Ab 01.10.2026 - Vorgesehenes Inkrafttreten des NISG 2026
Mit dem Beschluss des NISG 2026 durch den Nationalrat am 12.12.2025 tritt ab 01.10.2026 die Registrierungspflicht bei der zuständigen Cybersicherheitsbehörde in Kraft. → Geplante Registrierungsfrist: bis 31.12.2026
31.12.2027 - Selbstdeklaration
Übermittlung der bisher umgesetzten Risikomanagement-Maßnahmen.
Ab 01.10.2028 - Aufforderung durch die Cybersicherheitsbehörde
Nachweis der Umsetzung technischer, operativer und organisatorischer Maßnahmen (für wesentliche Einrichtungen gelten verkürzte Fristen).
30.09.2030 - Umsetzungsnachweis
Nachweis der Wirksamkeit aller Maßnahmen mittels unterzeichnetem Prüfbericht.
Unsere Unterstützung
strukturiert & praxisnah
Viele Unternehmen wissen nicht, ob und in welchem Umfang sie vom NISG 2026 betroffen sind oder ob bestehende Maßnahmen den künftigen Anforderungen bereits genügen.
Als IT-Dienstleister begleiten wir Sie schrittweise auf dem Weg zur NIS2-/NISG-Konformität – von der ersten Einordnung bis zur nachhaltigen Umsetzung:
- Security-Ist-Analyse als fundierte Entscheidungsgrundlage
- Backup- & Notfallkonzepte
- Firewall- & Endpoint-Security
- Microsoft 365 Security Baseline
- Awareness- & Phishing-Schulungen
Jetzt handeln
NIS2 strukturiert angehen
NIS2 ist kein kurzfristiges IT-Projekt, sondern ein Management-Thema mit langfristiger Wirkung. Unternehmen, die frühzeitig starten, gewinnen Planungssicherheit, reduzieren Risiken und vermeiden Zeitdruck kurz vor regulatorischen Fristen. Gerne klären wir in einem unverbindlichen Gespräch, wo Sie aktuell stehen und welche nächsten Schritte sinnvoll und notwendig sind.
Markus Urmann – Key Account Management & Vertriebsleitung, eworx IT Services